Schleudern
Die bei Demonstrationen in den 60er und 70er Jahren beliebten Präzisionsschleudern fallen heute unter das Waffengesetz und sind verboten.
Wasserbombenschleudern
Durchaus beliebt und erlaubt sind dagegen Großschleudern zum Verschiessen von Wasserbomben. Diese von 3 in der Regel jugendlichen Bedienern abgeschlossenen Projektile können erhebliche Auftreffkräfte erreichen und Verletzungen bis zum Tod verursachen.
Schaumkussschleudern
Besonders bei Kindergeburtstagen beliebt sind sogenannte Schaumkuss- oder Mohrenkopfschleudern ( dieser Begriff ist ausdrücklich nicht rassistisch gemeint, wird aber verbreitet verwendet ). Hier können gerade gekühlte Schaumküsse mit ihrer relativ harten Schokoladenkruste beim Aufprall zu Augenverletzungen führen.
Kartoffelkanonen und Knödelkanonen
Diese funktionieren meist mit Heißgasen und fallen damit unter das Waffengesetz. Somit werden die Untersuchungen bei Unfällen in der Regel durch das zuständige Landeskriminalamt geführt. Neben Treffern durch das Geschoss führt häufig auch der Zerknall der Läufe zu schweren Verletzungen. Aufgrund eigener Untersuchungen können wir auch hier sachverständig tätig werden.