Sportunfälle

Viele Menschen verunglücken in ihrer Freizeit beim Sport. Neben teilweise grandioser Selbstüberschätzung spielen auch ein gewisser in den Freizeitsport transferierter Leistungs- gedanke und immer häufiger mangelndes Training eine gewichtige Rolle.

An der Spitze der Unfallstatistik stehen nicht etwa Kampfsportarten sondern alltägliche Dinge wie Fußball, Handball, Skisport oder das Kinderreiten.

Wenn der Schreibtischangestellte trotz mangelnder Vorbereitung seinen Skiurlaub voll ausnutzen möchte oder der Vater untrainiert beim Elternfußballturnier antritt sind schwere Verletzungen meist vorprogrammiert.

Es kommt aber auch nicht selten vor, dass im Schul- oder Vereinssport ebenso wie auf dem Bolzplatz defekte Geräte unfallursächlich sind.

Ingenieur, Sportwissenschaftler und Fachmann für Biomechanik arbeiten in unserem Büro bei der Untersuchung von Sportunfällen eng zusammen. Als "befähigte Person für die Prüfung von Turn- und Sportgeräten" kann Wilfried Prinzen sowohl die fachgerechte technische Untersuchung als auch die kinetische und kinematische Unfallanalyse durchführen.

Neben Geräteversagen und Stürzen gehören auch Reitunfälle und Verletzungen oder Schäden durch fliegende Bälle zu unserem Untersuchungsbereich.

  

Sportgeräteprüfung

Turn- und Sportgeräte sollen regelmässig auf ihre Sicherheit überprüft werden. Es gibt 3 Stufen der Überprüfung:

Prüfung durch Übungsleiter 

Sportlehrer und Übungsleiter haben sich vor jeder Inbetriebnahme eines Turn- oderSportgeräts von der ordnungsgemäßen und gefahrlosen Funktion zu überzeugen.

Prüfung durch Hausmeister oder Gerätewart 

Hausmeister und Gerätewarte haben sich in regelmäßigen Abständen von der ordnungsgemäßen Funktion der von ihnen betreuten Geräte zu überzeugen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren.

kleine Ursache - grosse Wirkung: Wird diese lockere Schraube an einer Torlatte nicht rechtzeitig erkannt kann schlimmstenfalls bei einem harten Schuß die Latte demTorwart auf den Kopf fallen, ein Fall für den Rettungsdienst.                            Foto: Prinzen

Prüfung durch "befähigte Person"

Werden Geräte für betriebliche oder schulische Veranstaltungen genutzt oder befinden sich im Besitz der öffentlichen Hand müssen sie mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person gemäß GUV SI-8044 eingehend überprüft werden. Auch diese Prüfung ist zu dokumentieren.

 

Dieser Absprungbalken einer Weitsprunganlage hielt wegen abgerosteter Schrauben unserer Lastprüfung nicht stand. Gut, daß die Schrauben nicht im Wettkampf abgerissen sind.

Foto: Prinzen