Spielplatzprüfung

Betreiber privater und öffentlicher Spielplätze müssen eine Vielzahl rechtlicher Vorschriften beachten. Sie haften straf- und zivilrechtlich wenn die entsprechenden Vorschriften wissentlich oder unwissentlich nicht beachtet wurden und sich ein Unfall ereignet.

Gefahren an Spielplätzen und Spielgeräten sind für den Laien oft nicht erkennbar. Daher sind regelmäßige Überprüfungen durch Sachkundige nach DIN EN 1176 Teil 7 vorgeschrieben.

Die DIN 79161 gibt als Ausführungsvorschrift zur oben genannten Europäischen Norm detaillierte Anweisungen zur jährlich vorgeschriebenen Spielplatz - Hauptprüfung und zur Qualifikation der Prüfer.

Wir führen alle vorgeschriebenen Spielplatzprüfungen zuverlässig und kostengünstig aus. Herr Wilfried Prinzen wurde im Dezember 2011 als einer der ersten Prüfer in Deutschland nach der neuen DIN 79161 zertifiziert.

Spielplatzprüfung

Betreiber öffentlich zugänglicher Spielplätze müssen diese in regelmäßigem Abstand durch sachkundige Personen auf ihre Sicherheit überprüfen lassen und dies auch dokumentieren.

Was ist ein öffentlich zugänglicher Spielplatz ?

Öffentlich zugänglich ist ein Spielplatz dann, wenn er nicht nur ausnahmsweise auch Dritten zugänglich ist. Während die Rechtsprechung bei einem Spielgerät im Garten eines Einfamilienhauses vom privaten Umfeld ausgeht gelten schon Spielgeräte an Häusern mit 3 Wohneinheiten regelmäßig als öffentlich zugänglich. 

Ein Hinweisschild mit einer Benutzungsregelung, die zum Beispiel nur Kindern aus einer bestimmten Wohnanlage das Spielen erlaubt reicht nicht aus, um eine öffentliche Zugänglichkeit aufzuheben.

Als öffentlich zugänglich gelten auch Spielplätze in Gaststätten und Vereinen, die diese für ihre Gäste und Mitglieder sowie deren Kinder bereit halten.

Geräte auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen müssen stabiler sein als Geräte für den Privatgebrauch. Das weit verbreitete GS - Zeichen auf Spielplatzgeräten ist kein Garant für eine Zulässigkeit auf offentlich zugänglichen Plätzen. Dort müssen die Geräte der Euro-Norm DIN EN 1176 entsprechen.  

Was wird geprüft ?

Geprüft wird der komplette Spielplatz einschließlich der Eingänge und der Bepflanzung. Dies ist wichtig um auch Verkehrsunfälle beim Verlassen des Spielplatzes oder Vergiftungen durch das Essen giftiger Beeren auszuschließen.

Wie wird geprüft ?

Die DIN EN 1176 legt in ihrem Teil 7 die vorgeschriebenen Prüfungen fest:

In einer Spielplatz - Sichtprüfung, die wöchentlich, an stark frequentierten Spielplätzen sogar täglich stattfinden soll, wird der Spielplatz auf offensichtliche Unfallgefahren kontrolliert. Hierzu gehören Glassplitter, abgerissene Teile oder Vandalismusschäden. Diese Sichtprüfungen werden in der Regel von geschulten Hausmeistern, Erziehern oder anderen Beauftragten des Spielplatzbetreibers erledigt.

Sichtprüfungen dienen auch der Entdeckung von Vandalismusschäden wie an diesem Geländer eines Rutschenturms.                                                            Foto: Prinzen

Die operative Spielplatzrüfung, die im Abstand von spätestens 3 Monaten erfolgt, soll die Funktionsfähigkeit der Geräte sicher stellen. Neben der eingehenden Prüfung von Ketten, Seilen und Sitzen gehört hierzu auch die Überprüfug aller Verschraubungen.

Diese Prüfung sollte von erfahrenen und mit der Konstruktion von Spielplatzgeräten vertrauten Personen durchgeführt werden. Hausmeister sind hier oft schon überfordert, da ihnen die umfassende Kenntnis der Schwachstellen der Geräte fehlt. Bei Hausverwaltungen oder Kommunen mit mehr als 10 Spielplätzen, bei denen ein Mitarbeiter bereits erhebliche Zeit mit der Wartung und Reparatur von Spielplatzgeräten verbringt, kann sich eine zusätzliche Ausbildung zum Prüfer jedoch lohnen. Die Ausbildung dauert mehrere Tage und wird durch jährliche Pflichtfortbildungen ergänzt.

Abgenutzte Kettenglieder einer Schaukel werden bei der operativen Spielplatzprüfung festgestellt.                                              Foto: Prinzen

Die Spielplatz - Jahreshauptprüfung entspricht in etwa einer Hauptuntersuchung beim Auto. Hier werden auch versteckte Mängel aufgedeckt indem Fundamente frei gegraben und überprüft oder Rohrgestänge mittels Endoskop auf Korrosion untersucht werden.

An die Sachkunde des Prüfers werden hohe Anforderungen gestellt, die dieser in einem Abstand von 3 Jahren in einer Wiederholungsprüfung erneut erfüllen muß. Der Umfang der Prüfung und die Anforderungen an die Qualifikation der Prüfer sind in der DIN SPEC 79161 fest gelegt.

Dem Hauptprüfer obliegt neben dem Betreiber die Verantwortung für den unfallfreien Betrieb des Spielplatzes. Daher lassen auch große Kommunen mit mehreren hundert Spielplätzen diese trotz eigenem ausgebildeten Personal zuätzlich extern kontrollieren, um durch ein Vier - Augen - Verfahren die Unfallsicherheit zu gewährleisten.

Schweißnahtriß an einer Wippschaukel in über 4,50 m Höhe festgestellt bei einer Jahreshauptprüfung                                                               Foto: Prinzen

Wer führt Spielplatzprüfungen durch ?

Spielplatzprüfungen werden von einer Vielzahl von Unternehmen angeboten. Leider tummeln sich in diesem Bereich auch zahlreiche Firmen, deren Arbeitsqualität zumindest fraglich erscheint.

Fragen Sie nach fachlich qualifizierter Ausbildung. Eine Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft ist ohne zusätzliche Qualifikation nicht ausreichend! Spielplatz - Hauptprüfer sollten die Qualifikation nach DIN 79161 nachweisen können.

Fragen Sie nach Ausrüstung. Prüfkörpersatz und Resistograph gehören zur Grundausrüstung eines Hauptprüfers. Oft verfügen selbst ernannte Spielplatzprüfer nicht einmal über eine Leiter, um hoch gelegene Teile z.B. einer Schaukelabhängung prüfen zu können.

Fordern Sie einen ausführlichen Bericht mit Fotodokumentation. Ein solcher kann Sie im Falle eines Unfalls vor Strafe bewahren, denn Sie können sich als Betreiber auf das Urteil des Sachverständigen stützen. Bei seriösen Anbietern ist dieser Bericht selbstverständlich und im Prüfungspreis enthalten. 

Wir führen seit vielen Jahren Spielplatzprüfungen durch. Der Erfolg gibt uns recht, denn noch nie wurde auf einem von unserem Büro geprüften Spielplatz ein gerätebedingter Unfall registriert. 

Der Spielplatz eines Kindergartens wurde 2 Monate vor unserer Untersuchung von einem Arbeitssicherheitsunternehmen als "ohne Mängel" eingestuft. Da einer Erzieherin Zweifel wegen des wackelnden Turms aufkamen wurden wir eingeschaltet. Bei unserer Untersuchung waren 9 von 10 tragenden Pfosten vollständig durchgefault.                                                                   Foto: Prinzen