Waffen außerhalb oder am Rande des Waffengesetzes

Spielzeugwaffen - Softairwaffen - Paintballmarkierer


Die ernsthaften Sportler mögen es mir verzeihen wenn ich Spielzeugwaffen, Softair und Paintball bzw. Gotcha auf einer Seite behandele aber es handelt sich in allen Fällen um Schussapparate unterhalb oder an der unteren Grenze des deutschen Waffengesetzes.

Genau das ist aber der Grund, warum wir uns mit diesen Waffen besonders beschäftigen. Während echte Waffensachverständige sich oft nur mitleidig oder widerwillig mit diesen "Waffen" beschäftigen sehen wir aufgrund unserer Erfahrung als Unfallgutachter hier trotz niedriger Mündungsenergien durchaus ein Potential auch für schwere Verletzungen besonders im Augenbereich.

Darüber hinaus sind uns bei der Beschäftigung mit der Materie viele gerade bei älteren Kindern und Jugendlichen bekannte Tricks zum "tunen" derartiger Waffen bekanntgeworden. Dass dieses vermeintliche Verbessern ganz schnell neben einer schweren Verletzung zu einem strafbaren Verstoß gegen das Waffenrecht führt ist vielen Kindern und Jugendlichen nicht bewusst.

Ebenso wenig hat sich vielfach herumgesprochen, dass das offene tragen und spielen mit vielen Softairwaffen in der Öffentlichkeit verboten ist weil diese sogenannten Anscheinswaffen mit echten Waffen verwechselt werden können.

Wilfried Prinzen kennt durch seine jagdliche Ausbildung auch die Wirkungsweisen und Gefahren echter Waffen und hat im Rahmen wissenschaftlicher Arbeit auch die Übertragbarkeit verschiedener schusswaffentechnischer Untersuchungen auf Waffen mit niedriger Mündungsenergie untersucht. Darüber hinaus gehören zu unserem Team auch Mitarbeiter, die sich aus ihrem Hobby heraus umfangreiche Kenntnisse im Softair- und Paintballsport angeeignet haben.