Wasseruntersuchung auf Legionellen
In Deutschland gibt es jährlich etwa 3 Milionen (!) Erkrankungen durch Legionellen. Viele dieser Erkrankungen werden als vermutete Erkältung gar nicht als solche bemerkt. In etwa 30 000 Fällen jährlich führt die Legionellen – Infektion zu schweren Lungenentzündungen, die gerade bei älteren oder anderweitig geschwächten Menschen oft tödlich enden.
Besonders beim Duschen in Sportstätten, aber auch in Wohnungen, Pflegeeinrichtungen oder Hotels kommt es immer wieder zu Infektionen durch Legionellen. Daher wurde in Deutschland durch die Neufassung der Trinkwasserverordnung eine Untersuchungspflicht auf Legionellen in der Hauswasserversorgung aufgenommen.
Wir führen entsprechende Untersuchungen durch und übernehmen für Sie alle erforderlichen Meldungen an die Gesundheitsbehörden !
Was sind Legionellen ?
Legionellen werden durch Einatmen von Sprühnebel, zum Beispiel beim Duschen aufgenommen und führen zur Erkrankung der Lunge. Es sind Mikroorganismen, die sich besonders stark in warmem Wasser zwischen 25°C und 50°C vermehren. Das von den Wasserwerken gelieferte Wasser ist jedoch kalt, Legionellen treten daher im von den Wasserwerken gelieferten Wasser üblicherweise nicht in messbarer Größe auf sondern bilden sich erst bei der Warmwasseraufbereitung. Sie werden daher von den bisherigen Wasseruntersuchungen der Wasserversorger nicht erfasst.
Wann muß die Hauswasserversorgung auf Legionellen untersucht werden ?
Die Legionellenuntersuchung ergänzt die regelmäßigen Pflichtuntersuchungen durch die Wasserversorgungsunternehmen.
Untersucht werden müssen Anlagen mit größeren Warmwasserbehältern über 400 Liter Inhalt oder Leitungsinhalten über 3 Liter, sofern Sie dem öffentlichen oder gewerblichen Gebrauch dienen und Wasservernebelungseinrichtungen wie z.B. Duschen angeschlossen sind. Als gewerblicher Gebrauch gilt hierbei auch die Vermietung von Wohnungen, als öffentlicher Gebrauch zum Beispiel Vereinsheime.
Untersuchungs- und meldepflichtig ist der Gebäudeeigentümer bzw. die von ihm bestellte Hausverwaltung. Wir übernehmen für Sie alle Formalitäten !
Darüber hinaus gibt es besondere Untersuchungspflichten nach der Arbeitsstättenverordnung, im Lebensmittelbereich oder in der Krankenhaushygiene.
Wo sollte noch geprüft werden ?
Kleinere Gebäude wie Einfamilienhäuser, Sport – Umkleidekabinen, Saunen oder sogar Gartenhütten sollten besonders dann auf Legionellen untersucht werden, wenn sich dort selten benutzte Duschen oder, besonders in Altbauten, tote Leitungen z.B. nach Umbau befinden. Diese stellen durch das stehende Wasser ideale Brutstätten für Legionellen dar. Hier gibt es jedoch keine Untersuchungspflicht außer bei öffentlichen Gebäuden oder bestimmten Gewerbebetrieben.
Auch Klimaanlagen, Zimmerbrunnen oder Lufterfrischer können Brutstätten für Legionellen sein.
Wie oft muß geprüft werden ?
Bei normalen Wohn- und Geschäftshäusern ist eine jährliche Untersuchung in der Regel ausreichend.
Wer darf auf Legionellen prüfen ?
Für die Wasseruntersuchung gelten strenge Vorschriften. Nicht jeder Installateur darf Legionellenuntersuchungen vornehmen. Die Probenahme muß durch besonders ausgebildete, zertifizierte und überwachte Probenehmer erfolgen. Die Untersuchung erfolgt in besonders akkreditierten Untersuchungslaboren. Beide unterliegen ständigen Qualitätsüberprüfungen und Ringversuchen.
Ich bin zertifizierter Probenehmer anerkannt nach der Trinkwasserverordnung und unterliege der ständigen Qualitätsüberprüfung sowie der Überwachung durch Gesundheitsämter in Hessen, Rheinland – Pfalz, Baden – Württemberg und Bayern.
Die von uns entnommenen Wasserproben werden in einem akkreditierten Untersuchungslabor eines großen Wasserversorgungsunternehmens untersucht. Unsere Arbeit wird auch vom Qualitätsmanagement des Wasserversorgers laufend kontrolliert. Ich bin geschult und berechtigt, auch andere Trinkwasserproben, zum Beispiel in Versorgungsnetzen oder Hauswasseranlagen zu zu entnehmen.
Für wen arbeiten wir ?
Neben Kommunen und anderen öffentlichen Auftraggebern arbeiten wir im Wasserbereich hauptsächlich für Hausverwaltungen und Installateure. Wir arbeiten unabhängig im Direktauftrag oder als Subunternehmer für örtliche Handwerksunternehmen. Montagen oder Reparaturen an den Anlagen werden von uns grundsätzlich nicht durchgeführt. Dies liegt im Zuständigkeitsbereich des Handwerks.
Wie läuft eine Legionellenprüfung ab ?
Der Ablauf der Prüfung ist in Anlage 4 der Trinkwasserverordnung, in der DIN ISO 19458 sowie in der DVGW – Richtlinie 551 geregelt.
Zunächst werden zusammen mit dem Beauftragten des Hauseigentümers die Probenahmestellen festgelegt. Hierzu gibt es klare Vorschriften über den Mindestumfang.
Auch die eigentliche Probenahme ist streng geregelt. So müssen Perlatoren oder Duschköpfe vor der Probenahme demontiert und der Auslaufbereich desinfiziert werden um Fremdkontaminationen auszuschließen. Auch die Menge des vor der Probenahme abzulaufenden Wassers ist vorgeschrieben.
Die Probenahme erfolgt in sterile, mit einem Stoff zur Neutralisation von Desinfektionsmitteln versehene, Gefäße. Temperatur und Leitfähigkeit, Geruch, Geschmack und Trübung des Wassers werden erfasst. Danach werden die Proben herunter gekühlt und müssen innerhalb eines bestimmten Zeitfensters zum Labor verbracht und untersucht werden.
Meldewesen und Bürokratie
Wie schon gesagt ist die ist die Prüfung des Lebensmittels Trinkwasser streng geregelt. Die Aufsicht liegt bei den Gesundheitsämtern. Der Bestand und Veränderungen an einer Anlage müssen ebenso gemeldet werden wie durchgeführte Untersuchungen und Überschreitungen der Grenzwerte.
Wir übernehmen für Sie sämtliche Formalitäten.
Bei Überschreitung der Grenzwerte kann das Gesundheitsamt eine Gefährdungsbeurteilung sowie die Überwachung durchzuführender Maßnahmen anordnen.
Auch diese Maßnahmen können wir für Sie durchführen.